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Stillen

This page was last updated on: 2025-02-19

Stillen

Arbeitnehmerinnen haben ein Recht auf zusätzliche Pausen zum Stillen / für die Ernährung von Kleinkindern. Die Pausendauer beträgt  45 Minuten für Arbeitnehmer, die während eines Tages mindestens vier und eine halbe (4,5) Stunden arbeiten. Wenn eine Arbeitnehmerin täglich acht oder mehr Stunden arbeitet, hat sie ein Anrecht auf zwei Pausen von je 45 Minuten Dauer. Wenn es am Arbeitsplatz keine Einrichtung für die Kinderbetreuung gibt, wird ein Zeitraum von 90 Minuten zum Stillen gewährt.

Das Stillen / die Kinderbetreuung sind bezahlte Pausen und ein Mitarbeiter muss diese Zeiten nicht durch verlängerte Arbeitszeiten ausgleichen, noch können diese von anderen, gesetzlich festgelegten Pausenzeiten abgezogen werden. Für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen müssen vom Arbeitgeber in den Räumlichkeiten und auf Baustellen angemessene Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Quellen: §9 Mutterschutzgesetz von 1979 (Amtsblatt Nr. 221/1979)

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